Zahlungsarten

Wir bieten Ihnen folgende Zahlungsarten an. Suchen Sie sich einfach die für Sie optimale Zahlart aus. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen Endpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern wie Mehrwertsteuer.

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Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag Ihrer Bestellung auf unser Konto:

Kontoinhaber: Twin2 e.U. Werbeagentur
Kreditinstitut: Raiffeisenbank Region Ried
IBAN: AT40 3445 0000 0382 2202
BIC: RZOOAT2L450
BLZ: 34450

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Mangels besonderer Vereinbarung gelten sämtliche unserer Preise in EURO inkl. USt. und sind sämtliche Zahlungen an uns ausschließlich in EURO zu leisten.

3.2. Die Preise verstehen sich ohne Frachtkosten, Aus- und Einfuhrabgaben, Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren, und Nebenabgaben. Nicht in den Preisen enthaltene Lieferungen und Leistungen werden Ihnen auf einer gesonderten Informationsseite mitgeteilt.

3.3. Ohne ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung erfolgt der Versand unversichert; sofern Sie Unternehmer sind auch auf Ihre Rechnung und Ihr Risiko.

3.4. Offensichtliche Irrtümer, insbesondere Irrtümer, die bereits in unserem Angebot sowie in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthalten waren, berechtigen uns jederzeit nach unserer Wahl zur Vertragsaufhebung oder zur angemessenen Änderung der vereinbarten Preise.

3.5. Wird in Teilen geliefert, so sind wir zur Legung von Teilrechnungen berechtigt.

3.6. Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind unsere Rechnungen ab Rechnungsdatum, jedenfalls aber mit Zugang der Rechnung fällig und mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen brutto ohne Abzug zahlbar. Die Fälligkeit tritt unabhängig davon ein, ob Sie Gelegenheit hatten, die Lieferung zu kontrollieren oder ob Sie Mängel und Schäden an der Lieferung geltend machen. Zahlung mit Wechsel oder Scheck gilt erst mit der gedeckten Einlösung als erfüllt.

3.7. Die Aufrechnung von Ihren Forderungen gegen unsere Forderungen ist nicht zulässig, es sei denn, Ihre Forderungen stehen im rechtlichen Zusammenhang mit Ihrer gegenständlichen Verbindlichkeit, es handelt sich um gerichtlich festgestellte oder von uns schriftlich anerkannte Forderungen. Wir oder mit uns verbundene Unternehmen können hingegen Forderungen im Wege der Aufrechnung geltend machen.

3.8. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die in der Rechnung bezeichnete(n) Zahlstelle(n) erfolgen; Zahlungen an Vertreter oder Zusteller befreien Sie nicht von Ihrer Zahlungspflicht. Als Tag der Zahlung gilt der Tag des Eingangs der Zahlung auf unserem Konto.

3.9. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen Ihrerseits, Zahlungen zunächst auf Ihre älteren Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine abweichende Widmung der Zahlung durch Sie ist unwirksam.

3.10. Wir behalten uns das Recht vor, von Ihnen – auch noch vor Durchführung der Lieferung – Akonto- bzw Vorauszahlungen sowie Sicherstellung der Zahlung zu verlangen. Entstehen nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an Ihrer Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit oder werden uns solche bei Vertragsabschluss vorhandene Umstände erst später bekannt, so sind wir berechtigt, entweder Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und von Ihnen Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen und alle kreditierten Forderungen sofort fällig zu stellen.

3.11. Kommen Sie in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, ohne Mahnung bei Verbrauchern Zinsen in Höhe von 4%, sowie bei Unternehmern Zinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz zu verlangen, sowie sofort alle anderen, noch nicht fälligen Rechnungen fällig und vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen und andere Ihnen bestätigte Aufträge umgehend zu stornieren; daneben sind wir berechtigt, die Auflösung des Vertrages ganz oder in Teilen zu begehren.

3.12. Skontonachlässe aus bereits bezahlten Teilrechnungen werden bei Zahlungsverzug mit weiteren Teilrechnungen oder der Gesamtrechnung hinfällig. Vereinbarte Liefertermine werden durch Ihren Zahlungsverzug  gegenstandslos. Wir sind bei Zahlungsverzug berechtigt, die Übergabe von Waren, gleich aus welchem Auftrag, an Sie bzw die weitere Fertigstellung der Waren von der Vorauszahlung oder bankmäßigen Sicherstellung des vereinbarten Preises abhängig zu machen oder gänzlich vom Vertrag zurückzutreten. Kommen Sie hinsichtlich des durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Entgelts in Zahlungsverzug, so sind wir jederzeit berechtigt, uns in den Besitz der Vorbehaltsware zu setzen, und zwar auch dann, wenn der Vertrag noch nicht aufgelöst ist (Rücknahmerecht).

3.13. Für den Umfang der sind sowohl die vorgelegten Pläne, der Text des Kostenvoranschlages als auch die Angaben des Auftraggebers maßgebend. Abweichungen von den Entwurfsunterlagen sind unverzüglich mitzuteilen.

3.14. Die Preise des Angebotes gelten nur bei Auftrag.

3.15. Durch nicht vorhersehbare, erforderliche Unterbrechungen bedingte Mehrkosten werden nach vorheriger Benachrichtigung gesondert in Rechnung gestellt.

3.16. Wird die Projektarbeit nicht bezahlt, bleiben Kostenanschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen geistiges Eigentum des Anbieters und dürfen ohne seine Zustimmung weder vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden; sie sind bei Nichterteilung des Auftrages zurückzugeben.

3.17. Kostenvoranschläge, Pläne und Skizzen sind entgeltlich. Ein dafür bezahltes Entgelt wird  gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages, Planes etc ein Auftrag erteilt wird. Je nach aufgewendeter Zeit wird ein Mindestbetrag wie im Angebot ersichtlich pauschal verrechnet.