Versandkosten

Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

Wir liefern nur innerhalb Österreichs und Deutschland.

Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Verpackung und Lieferung innerhalb Österreichs und Deutschland pauschal: 30,00 Euro (inkl. MwSt.) pro Bestellung für AluframeBild24-Systeme ohne LED-Beleuchtung und 37,20 Euro (inkl. MwSt.) pro Bestellung für AluframeBild24-Systeme mit LED-Beleuchtung. Die Versandkosten werden Ihnen im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nicht gesondert angeführt, diese sind bereits in den Grundpreisen integriert.

4. Lieferung

4.1. Für Unternehmer gilt: Enthält die Auftragsbestätigung keine Angaben, so gilt ab Werk-Lieferung (ex works; entsprechend den Incoterms; d.h. unsere Betriebsstätte) als vereinbart. Auch wenn wir vertraglich die Zulieferung der Ware übernehmen, bleibt Erfüllungsort unsere Betriebsstätte oder das ausdrücklich in der Auftragsbestätigung benannte Auslieferungslager. Uns bleibt die Wahl der Versandart auch für den Fall überlassen, dass der Transport der Ware vereinbarungsgemäß durch Sie zu besorgen ist. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen; diese sind von Ihnen abzunehmen und zu bezahlen.

4.2. Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist (7-10 Werktage für Lieferungen in Österreich und Deutschland) mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:

4.2.1. Datum der Auftragsbestätigung

4.2.2. soweit Vorkasse vereinbart ist: Datum, an dem die vereinbarte Zahlung bei uns eingegangen ist.

4.3. Wenn über Ihren Wunsch Änderungen in der Ausführung erforderlich sind, welche Mehrlieferungen bedingen, so werden nicht nur diese Mehrkosten gesondert nach dem tatsächlichen Material bzw Zeitaufwand verrechnet; es verlängert diese Mehrleistung entsprechend die vereinbarte Liefer- bzw Fertigstellungsfrist.

4.4. Für Unternehmer gilt: Liefertermine und Lieferfristen werden unter der Voraussetzung normaler Verhältnisse nach bestem Wissen vereinbart; sofern sie nicht ausdrücklich als fix bezeichnet und vereinbart sind, gelten diese immer nur als annähernd bemessene Lieferzeit, wobei eine Über- oder Unterschreitung der Liefertermine und Lieferfristen bis 10 Tage jedenfalls noch als rechtzeitig gilt. Die Einhaltung der Liefertermine und Lieferfristen durch uns ist von der Einhaltung der allenfalls von Ihnen vor Lieferung zu erfüllenden wie immer gearteten Pflichten und Bedingungen abhängig; andernfalls sind wir zu einer entsprechenden Verschiebung der Liefertermine und Lieferfristen berechtigt, ohne dadurch in Verzug zu geraten. Wird von Ihnen eine technische, kaufmännische oder terminliche Änderung des Auftrages gewünscht, so sind wir zur einseitigen Bekanntgabe einer neuen Lieferfrist oder eines neuen Liefertermins berechtigt.

4.5. Für Unternehmer gilt: Durch Vorkommnisse wie insbesondere Feuer und Naturkatastrophen und/oder anderer Fälle höherer Gewalt, das Fehlen von Transportmitteln, Betriebsstörungen, Streiks, Arbeitsbeschränkungen, Beschlagnahmen, Ausschuss wichtiger Arbeitsstücke usw bei uns, Lieferverzug von Vorlieferanten, Verkehrsstörungen, von uns nicht zu vertretende Unfälle, verzögerte Beförderung oder verspätete Anlieferung von Roh- und Bauteilen, nicht vorhergesehenen oder nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten bei der Grenzabfertigung und der Ein- oder Ausfuhrverzollung, wird die Lieferfrist jeweils angemessen verlängert bzw der Liefertermin jeweils angemessen verschoben; dies gilt auch dann, wenn diese Vorkommnisse bei einem der Vorlieferanten eingetreten sind. Wir werden Sie vom Eintritt eines derartigen Umstandes unverzüglich verständigen und einen neuen Liefertermin bzw eine neue Lieferfrist bekanntgeben.

4.6. Für Unternehmer gilt: Uns treffen in den in Punkt 4.5. genannten Fällen keine Verzugsfolgen; wir sind berechtigt, bei Vorliegen derartiger Umstände ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Sie daraus irgendwelche Ansprüche abzuleiten befugt sind; Sie sind in den oben genannten Fällen zum Rücktritt und zur Geltendmachung von Ansprüchen welcher Art auch immer nicht berechtigt. Dauert einer der in Punkt 4.5. genannten Umstände länger als zwei Monate, so sind sowohl wir als auch Sie berechtigt, durch einseitige schriftliche Erklärung den Vertrag aufzulösen; dieses Recht besitzen Sie nicht (mehr), (i) wenn Sie die Unterbrechung zu vertreten haben oder (ii) wenn wir Sie vom Wegfall des Hindernisses verständigt und die Lieferung innerhalb angemessener Frist angekündigt haben.

4.7. Für Unternehmer gilt: Erwächst Ihnen aus einem von uns krass grob fahrlässig verschuldeten Lieferverzug nachweislich ein Schaden, so besteht ein Anspruch auf Ersatz des Schadens in Höhe von höchstens 5% vom Wert jenes Teils der Lieferung, der infolge des Lieferverzuges von Ihnen nicht rechtzeitig oder nicht zweckentsprechend benützt werden kann. Weitergehende Ansprüche aufgrund eines Lieferverzugs sind ausgeschlossen.

4.8. Für Unternehmer gilt: Sie sind verpflichtet, die Ware zum bestätigten Liefertermin bzw innerhalb der bestätigten Lieferfrist abzunehmen. Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen vertragswidriger Lieferung oder der Umstand, dass Sie nicht in der Lage waren, die Lieferung zu prüfen, berechtigen Sie nicht, die Abnahme zu verweigern oder zu verschieben. Bei Abrufaufträgen verpflichten Sie sich, die Ware spätestens 14 Tage nach Fertigstellung zu übernehmen. Wir haben unsere Verpflichtung erfüllt, wenn der Liefergegenstand zu Ihrer Verfügung steht, dh Ihnen die Lieferbereitschaft mitgeteilt wird.

4.9. Für Unternehmer gilt: Befinden Sie sich in Annahmeverzug (insbesondere wegen Nichtübernahme nach Meldung unserer Versandbereitschaft), so wird die Ware auf Ihre Kosten und Gefahr entweder (i) bei uns oder bei einem Dritten eingelagert oder (ii) an Sie versendet. Erfolgt die Einlagerung iSd lit (i) bei uns, so sind wir berechtigt, von Ihnen eine Gebühr zu verlangen, die jener eines öffentlichen Lagerhauses entspricht; eine Haftung unsererseits für die Verschlechterung oder den Untergang der bei uns gelagerten Ware trifft uns nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit; davon unberührt bleiben unsere Rechte iSd §§ 373 ff UGB. Im Falle des lit (ii) sind wir berechtigt, selbst den Transport der Ware unter Einschluss einer Transportversicherung auf Ihre Kosten an Ihren Wohnsitz zu veranlassen, wobei uns die Wahl der Versandart (LKW, Bahn, Schiff, Flugzeug etc) überlassen bleibt. Nehmen Sie die Ware ganz oder teilweise nicht ab bzw kommen Sie in Annahmeverzug, können wir (i) nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und/oder (ii) Schadenersatz wegen Nichterfüllung begehren.

4.10. Eine Lieferung an Postfächer ist ausgeschlossen. Die korrekte Angabe der Lieferadresse liegt in Ihrem Verantwortungsbereich. Bei Nichtzustellbarkeit behalten wir uns vor, den dadurch entstandenen Schaden geltend zu machen.

4.11. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich durch von uns ausgesuchte Paketdienste oder Speditionen. Bei Versendung bestimmen wir Transportart und Transportweg.

4.12. Für Unternehmer gilt: Bei der Übernahme der Warensendung ist die Verpackung auf Beschädigung zu kontrollieren und im berechtigten Schadensfall dem Frachtführer bzw Zusteller schriftlich anzuzeigen bzw die Annahme unter Hinweis der Beschädigung zu verweigern. Unvollständige Lieferungen oder Beschädigungen auf dem Transportweg haben Sie innerhalb angemessener Frist beim zuständigen Postamt bzw Zustellunternehmen zu beanstanden und uns auf Verlangen eine erstellte Niederschrift zu übermitteln.

4.13. Für Unternehmer gilt: Die Gefahr geht in allen Fällen auf Sie über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs jedenfalls auf Sie über.

4.14. Für Unternehmer gilt: Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu rügen und deren Art und Umfang unverzüglich schriftlich uns mitzuteilen bzw noch vor Ort auf dem Liefer- oder Frachtschein detailliert zu vermerken. Sie haben uns offene Mängel binnen 24 Stunden nach Erhalt der Ware bzw geheime Mängel innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung detailliert schriftlich anzuzeigen und binnen 2 Wochen ab dem Tag der Anzeige nachzuweisen. Bei Versäumung der Rügefrist stehen keine Gewährleistungs-, Irrtums-, und Schadenersatzansprüche (einschließlich eines Schadenersatzanspruches für Mangelfolgeschäden) zu.

4.15. Es bestehen die folgenden Liefergebietsbeschränkungen: Die Lieferung erfolgt in folgende Länder: Österreich und Deutschland.